Richtlinien zum Erreichen von Schützenschnüren und Eicheln
- Bei der Errechnung der Durchschnittsringzahlen werden 9 von 10 Wettkämpfen, bzw. 10 von 12 oder 12 von 14 Wettkämpfen gewertet.
Folgende Durchschnittsringzahlen müssen während der Rundenwettkämpfe erreicht werden:
Schnur/ Eichel |
LG |
KK |
LP |
SPKK/ SPGK |
GP |
| Grün |
335 |
240 |
335 |
255 |
340 |
| Silber |
345 |
250 |
345 |
260 |
350 |
| Gold |
355 |
260 |
355 |
268 |
360 |
| Weiß |
370 |
272 |
365 |
275 |
368 |
- Ein Aufrunden der Ringzahl ist nicht gestattet.
- Für die Ermittlung des Durchschnitts müssen ausschließlich Rundenwettkämpfe gewertet werden.
Ergebnisse von Ausscheidungs- oder Aufstiegskämpfen zählen nicht.
- Sonderregelung bei Diziplinen die über halbe Runden gehen (z.B. KK 3x20).
Hier werden zur Berechnung der Eicheln zwei RWK-Jahre zusammen gefasst, bzw. es werden nur alle zwei Jahre Eicheln vergeben.
- Nach Abschluss der Rundenwettkämpfe sind die Schützenschnüre und Eicheln in schriftlicher Form beim Gausportleiter zu beantragen.
Alfons Hock
Gausportleiter
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